BKK Braun-Gillette – kompetent, zuverlässig, immer für Sie da!
Die BKK Braun-Gillette ist bundesweit tätig. Das bedeutet, egal wo Sie wohnen oder arbeiten, Sie können jederzeit Mitglied bei uns werden. Wir sind die maßgeschneiderte Krankenkasse für alle Beschäftigten eines Betriebes, der
Trägerunternehmen sowie aller Personen, unabhängig vom Wohn- oder Beschäftigungsort. Auch Auszubildende, Studenten und Rentner sind bei uns versichert bzw. können zu uns wechseln.
Angehörige können auch dann bei unserer BKK bleiben, wenn sie bei einem anderen Unternehmen eine Beschäftigung aufnehmen. Beschäftigte, die bei einer anderen Krankenkasse versichert sind, können nach einer Kündigungsfrist von
zwei Monaten zur BKK Braun-Gillette wechseln.
Ihre Krankenkasse muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung zusenden. Fragen Sie ggfs. nach, falls diese ausbleibt. Diese Kündigungsbestätigung ist wichtig, ohne sie ist ein Beitritt in die BKK
Braun-Gillette nicht möglich. Am besten Sie schicken uns diese gleich zusammen mit Ihrer Beitrittserklärung.
Wir senden Ihnen dann die Mitgliedsbescheinigung (für den Arbeitgeber, Hochschule, etc.) und auch Ihre neue Krankenversicherungskarte zu.
Unser Beitrittsformular finden Sie hier »

So einfach können Sie Mitglied bei uns werden




