Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung gibt Versicherten und Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Interessen und Vorstellungen einzubringen und die Verwaltung der Krankenkasse aktiv mitzugestalten.
Satzungen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung
Rund 95 % der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Bei den restlichen 5 % haben die Krankenkassen einen gesetzlichen Spielraum. Diesen nutzt die BKK Braun-Gillette mit vielen
Zusatzleistungen im Sinne unserer Kunden.
Stellenangebote
Unsere Versicherten haben einen hohen Qualitätsanspruch. Ihnen eine Leistung anzubieten, die dort hilft, wo Leistung verlangt wird, ist der entscheidende Grundsatz und Leitgedanke unserer täglichen Arbeit.